Vielen Dank für Ihre finanzielle Unterstützung!

Sie erhalten von uns unaufgefordert Anfang des Jahres eine Sammel-Zuwendungsbestätigung für Ihre im Vorjahr getätigten Zuwendungen. Möchten Sie Zuwendungsbestätigungen für weiter zurückliegende Jahre anfordern oder benötigen Sie keine Zuwendungsbestätigungen? Teilen Sie uns Ihre Wünsche gerne im Formular unten mit.

Zuwendungen an PETA Deutschland e.V. sind von der Steuer absetzbar

PETA Deutschland e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nr. VR 202128 eingetragen und vom Finanzamt Stuttgart unter der Steuernummer 99059/04626 als steuerbegünstigt und besonders förderungswürdig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Sie erhalten von uns unaufgefordert Anfang des Jahres eine Zuwendungsbestätigung für Ihre im Vorjahr getätigten Spenden und Beiträge.

Sie möchten Ihre Zuwendungsbestätigung zukünftig per E-Mail erhalten?

Beantragen Sie Ihre digitale Zuwendungsbestätigung unter diesem Link. Sie erhalten diese dann im Frühjahr ganz bequem per E-Mail.

Ihre Adresse hat sich geändert?

Wenn Sie nach dem 01.01.2022 umgezogen sind, ist die Zuwendungsbestätigung auch mit der alten Adresse gültig. Sollte eine Änderung notwendig sein, senden Sie uns bitte die Zuwendungsbestätigung mit der inkorrekten Adresse und den nötigen Angaben zurück. Wir ändern Ihre Adresse und senden Ihnen die korrigierte Zuwendungsbestätigung zu. Bitte senden Sie die Zuwendungsbestätigung an:

PETA Deutschland e.V.
Mitgliederbetreuung
Friolzheimer Str. 3
70499 Stuttgart

Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung

Zuwendungen bis zu 300,- Euro können per vereinfachtem Zuwendungsnachweis ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für diesen vereinfachten Zuwendungsnachweis bis zu 300,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist zusätzlich der Freistellungstext unserer Organisation vorzulegen. Sie können hier einen Vordruck mit dem Freistellungstext unserer Organisation herunterladen.

Bitte beachten Sie: Bei PayPal-Überweisungen ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis – auch für Zuwendungen unter 300,- Euro – nicht möglich. Für Zuwendungen, die per PayPal getätigt werden, ist eine Zuwendungsbestätigung erforderlich. Diese senden wir Ihnen automatisch zu.

Ihre Zuwendungsbestätigung für das Jahr 2023

Sie haben Ihre Zuwendungsbestätigung für das Jahr 2023 noch nicht erhalten? Die Zuwendungsbestätigungen für das Jahr 2023 wurden im Frühjahr dieses Jahres versandt. Falls Sie Ihre Zuwendungsbestätigung 2023 noch nicht erhalten haben, können Sie diese und Zuwendungsbestätigungen für weiter zurückliegende Jahre im nachfolgenden Formular anfordern.

Zuwendungsbestätigung

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Mit dem Absenden stimmen Sie der personenbezogenen Datenspeicherung zu. Ihre Daten sind bei uns sicher. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.