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Die Todesschreie der Tiere
PETA Deutschland e.V. veröffentlicht auf seiner Homepage seit 17.12.09 ein Undercover-Video über einen Vorzeige-Schlachthof in Baden-Württemberg. Es zeigt in erschütternden Bildern und Tönen, wie für Millionen von Schweinen und Kühen die letzten Stunden ihres Lebens ablaufen. Es ist die Hölle auf Erden.
Dabei verlangt der Gesetzgeber in der Tierschutz-Schlachtverordnung, dass bei den Tieren "nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden" und dass dafür Sorge zu tragen ist, "dass ein rasches und wirksames Betäuben und Schlachten oder Töten möglich ist". Die Bilder des Videos zeigen auf grauenvolle Art, wie dies in der Realität aussieht.
Die sog. "Nutztiere" sind in den Schlachthöfen so gut wie rechtlos, allein die Tierschutz-Schlachtverordnung soll die Tiere schützen - doch versagt diese tagtäglich im Vollzug, da auch die zuständigen Veterinärbehörden die systemimmanente Tierquälerei für "normal" halten. Verstöße gegen diese Verordnung sind, ein weiterer Skandal, nur als Ordnungswidrigkeiten ahnbar.
Das Bundesland Baden-Württemberg "schenkt" den Schlachtern noch ein paar Sekunden dazu, indem man die Zeit zwischen Betäubungszange bei den Schweinen und dem Entblutungsschnitt erst ab Ende der Elektro-Durchströmung misst, entgegen der eindeutigen Vorgabe des Bundesgesetzgebers. Bedingte Inkaufnahme eines hohen Prozentsatzes von Tieren, die aus der Betäubung zu früh wieder aufwachen und ihre Tötung selbst erleben.
Gegen die Verantwortlichen dieses Schlachthofes hat PETA Deutschland e.V. Strafanzeige erstattet - mit der Erstforderung, diese Hölle auf Erden unverzüglich zu schließen.
Bitte schließen Sie sich unserer Forderung an und appellieren Sie mit uns an das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg, diese barbarischen Zustände sofort zu beenden.
Bestellen Sie noch heute das PETA-Veggie-Starter-Kit unter www.goveggie.de, um allen Tieren zu helfen, damit sie nicht mehr für unseren fragwürdigen Gaumengenuss unsagbar leiden müssen
Was Sie tun können
Bitte appelieren Sie mit uns an das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg, diese barbarischen Zustände sofort zu beenden.
Regierungspräsidium Stuttgart
Dr. Kurt Mezger, Abteilungsdirektor
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-13000
Telefax: 0711 904-11190
Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Minister Peter Hauk, MdL
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/126-0
Fax: 0711/126-2255
Liste der Empfänger:
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Dr. Kurt Mezger
Regierungspräsidium Stuttgart
Peter Hauk
Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Persönliche Briefe zeigen immer den größten Einfluss. Sie können gerne den unten stehenden Text verwenden; Ihre Nachricht wird jedoch gewichtiger ausfallen, wenn Sie einen eigenen Text und Betreff einfügen.
Betreff:
Subject
Inhalt der Nachricht:
(Individuelle Anreden werden automatisch eingefügt)
Sehr geehrter Herr Dr. Mezger,
der SWR hat am Donnerstagabend, dem 17.12.2009, einen Bericht auf der Grundlage von Ermittlungen der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. ausgestrahlt, der unzulässige Schlachtvorgänge in einem Schlachthof in Baden-Württemberg zum Inhalt hatte. Gegen den Betrieb wurde Strafanzeige erstattet. Ich fordere Sie auf, hinsichtlich des völlig versagenden Vollzuges der amtstierärztlichen Kontrolle einzuschreiten. Die Amtsveterinäre nehmen die Geschehnisse als gegeben hin, sind - genau wie die Schlachter - abgestumpft und haben nur ihre Protokoll-Papiere im Blick, während neben ihnen die Ablaufzeiten ersichtlich nicht eingehalten werden und die Tiere unvorstellbar gemartert werden. Das Tierschutzgesetz und das Staatsschutzziel Tierschutz in Art. 20a GG gelten, u.a. in Form der Tierschutz-Schlachtverordnung, auch hinter den Schlachthoftüren. Hier geht es um die im Gesetz geregelte aufregungs- und leidensfreie Überführung der Tiere vom Leben in den Tod. In der Kommentierung dazu heißt es: „Es ist davon auszugehen, dass diese Fristen in der Praxis häufig nicht eingehalten werden, besonders bei der Gruppenbetäubung von Schweinen, und dass damit ein Wiedererwachen eines erheblichen Teils der Tiere während der Entblutung in Kauf genommen wird (nach einer Auskunft des baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum wird dort die 10- bzw. 20-Sekunden-Frist erst ab Ende der Durchströmung berechnet, trotz der ausdrücklichen gegenteiligen Vorgabe).“ Dass die Tiere (Schweine wie Rinder) spätestens beim Entblutungsschnitt wieder aufwachen, ist hier deutlich zu sehen. Die Aufsicht und die veterinärpolizeiliche Kontrolle versagt nicht nur völlig, sondern wird sogar durch die Anwesenheit des Leiters des zuständigen Veterinäramtes des Landkreises Esslingen, Dr. Stehle, geradezu ad absurdum geführt. Bei diesem Betrieb handelt es sich um eine anerkannte Ausbildungsstätte, die unter die Zuständigkeit des Landratsamtes Esslingen fällt. Der Leiter des Veterinäramtes Esslingen war eben bei diesen Schlachtungen selbst anwesend und hat sogar noch die Anweisung erteilt, das gefilmte Rind ein viertes Mal zu schießen. Der Betrieb ist nicht nur sofort zu schließen, sondern ihm ist auch der Status des Ausbildungsbetriebes abzuerkennen.
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